Entscheidungsgründe: I. 1.1. Die beschwerdeführenden Gesellschaften - eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und eine Kommanditgesellschaft - waren Klägerinnen in einem Zivilprozeß, der ab 1992 vor dem Landesgericht Feldkirch anhängig war. Die Klage war auf S 9,123.000,- römisch eins. 1.1. Die beschwerdeführenden Gesellschaften - eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und eine Kommanditgesellschaft - waren Klägerinnen in einem Zivilprozeß, der ab 1992 vor dem ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: StGG Art5 / VerwaltungsaktGGG 1984 TP1GGG 1984 §3RechtsanwaltstarifG §7 VfGG §17a ZPO §236 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 VfGG § 17a heute ... mehr lesen...