Entscheidungen zu § artikel1zu20 Abs. 1 GGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/16 93/16/0177

Aus dem Inhalt der Beschwerde und der ihr beiliegenden Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, daß sich der Beschwerdeführer als Beklagter in einem Unterhaltsverfahren vor dem BG Favoriten (ursprünglicher Streitwert S 420.336,--) mit der Klägerin, seiner früheren Ehegattin, der die Verfahrenshilfe bewilligt worden und die daher gemäß § 70 ZPO gebührenbefreit war, am 26. März 1990 im Rahmen eines Vergleiches (der den Streitwert und damit die Bemessungsgrundlage für ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1993

RS Vwgh 1993/12/16 93/16/0177

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §20 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993160177.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/9 92/16/0137

Gegen die Beschwerdeführerin waren zu den Zlen. xxx/91 und zzz/91 des Handelsgerichtes Wien zwei Klagen anhängig, wobei die Urteilsbegehren der beiden Kläger übereinstimmend wie folgt lauteten: "1) Die beklagte Partei ist schuldig, a) Berichterstattungen darüber zu unterlassen, daß die klagende Partei zusehends mehr mit dem Millionen-Großraub am Innsbrucker Flughafen in Verbindung gebracht wird sowie b) Die Verwendung von Bildnissen der klagenden Partei im Zusammenhang mit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.09.1993

RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0137

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §20 Abs1;
Rechtssatz: Für die Anwendung der Zweifelsregel des § 20 Abs 1 letzter Satz GGG ist erst dann Raum, wenn Feststellungen über das Verhältnis der vergleichsweisen Kostenübernahme nicht getroffen werden können. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992160137.X03 Im RIS ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1993

RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0137

Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §20 Abs1;ZPO §43 Abs1;
Rechtssatz: § 20 Abs 1 GGG ist insbesondere wegen der erforderlichen Harmonie mit § 43 Abs 1 ZPO so zu verstehen, daß die Gebührenpflicht den Gegner der gebührenbefreiten Partei in jenem Verhältnis trifft, in dem der Prozeßkostenersatz von den Prozeßparteien vergleichsweise geregelt wurde (Hinweis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1993

RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0137

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §20 Abs1;GJGebG 1962 §20 Abs1;
Rechtssatz: § 20 Abs 1 GGG ist im wesentlichen dem § 20 Abs 1 GJGebG nachgebildet (Hinweis Materialien, 366 BlgNr XVI, GP, 32). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992160137.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1993

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