RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0137

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Veröffentlicht am 09.09.1993
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §20 Abs1;

Rechtssatz

Für die Anwendung der Zweifelsregel des § 20 Abs 1 letzter Satz GGG ist erst dann Raum, wenn Feststellungen über das Verhältnis der vergleichsweisen Kostenübernahme nicht getroffen werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160137.X03

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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