Entscheidungen zu § artikel1zu20 GGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1996/5/21 7Ra165/96

Norm: ASGG §2ZPO §70GGG §20
Rechtssatz: Im Falle einer vergleichsweisen Bereinigung einer Arbeitsrechtssache ist keine Entscheidung im Sinne des zweiten Satzes des § 70 Abs.1 ZPO notwendig, sondern hat ausschließlich der Kostenbeamte im Jv-Wege darüber zu befinden, inwieweit die Gebührenpflicht nach dem Gegner der gebührenbefreiten Partei nach dem § 20 GGG trifft. Eine Entscheidung des Gerichtes darüber ist mit dem Nichtigkeitsgrund des § 477 A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.05.1996

TE OGH 1996/5/21 7Ra165/96

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Entscheidung | OGH | 21.05.1996

Entscheidungen 1-2 von 2

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