Entscheidungen zu § artikel1zu1 Abs. 1 GGG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/22 B633/87

Entscheidungsgründe: I. 1. Die bf. Gesellschaft ist eine juristische Person mit dem Sitz im Ausland und einer Zweigniederlassung in Österreich. Mit Eingabe vom 7. November 1986 teilte die bf. Gesellschaft dem Landesgericht Feldkirch mit, daß der bisherige inländische Repräsentant ausgeschieden sei, ein neuer Repräsentant bestellt sowie das Stammkapital um DM 20 Millionen erhöht worden sei. Für diese Eintragungen im Handelsregister hat der Kostenbeamte des Landesge... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 22.06.1988

RS Vfgh 1988/6/22 B633/87

Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzGGG 1984 TP10 I, litb, litc, litdGGG 1984 §1 Abs1
Leitsatz: Abstufungen innerhalb des die Abgeltung für die Inanspruchnahme der Gerichte regelnden Gebührensystems zulässig; bei Erhöhung des Kapitals der inländischen Niederlassung Anknüpfen an das erhöhte Kapital des ganzen Unternehmens - auch der ausländischen Hauptniederlassung - nicht unsa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 22.06.1988

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