Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz vom 23. Dezember 1998, GZ 3 U 248/98p-18, wurde Franz O***** von der gegen ihn wegen der Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB und der Beleidigung nach § 115 Abs 1 StGB erhobenen Privatanklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen und der Privatankläger gemäß § 390 Abs 1 StPO zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verpflichtet. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Berufungsgericht vom 2... mehr lesen...
Norm: GGG §1 Abs1GGG TP13 Anm1StPO §381 Abs1 Z1StPO §381 Abs1 Z7
Rechtssatz: Abgesehen vom Fall des § 381 Abs 4 zweiter Satz StPO ist ein Pauschalkostenbeitrag unabhängig davon zu bestimmen, daß die nach dem GGG vorgeschriebenen Gerichtsgebühren entrichtet worden sind. - Soweit im Strafverfahren Gerichtsgebühren zu entrichten sind, wird damit der mit jedem derartigen Verfahren stets (und generell) verbundene (Mindestaufwand) Aufwand der Strafge... mehr lesen...
Gründe: I. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Spittal/Drau vom 22. Juli 1985, GZ U 440/85-6, wurde Renate S*** auf Grund der Privatanklage des Matthias M***, für welche die Eingabengebühr von 600 S in Gerichtskostenmarken entrichtet worden war, des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer (bedingt nachgesehenen) Geldstrafe sowie gemäß § 389 StPO zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verurteilt. Die Beschuldigte meldete noch in der Hauptver... mehr lesen...