Begründung: Der Verpflichtete ist Stifter der „H*****`schen Privatstiftung“. Zweck der Stiftung ist die Versorgung der Begünstigten durch eine einheitliche Erhaltung, Vermehrung und Sicherung des der Stiftung gewidmeten Vermögens. Die Verwendung der Stiftungsmittel erfolgt unter der Verantwortung des Stiftungsvorstands (§ 3 der Stiftungsurkunde). Die Begünstigten der Stiftung werden durch den Stifter bestimmt. Ihnen steht ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen nach Maßgabe des Stiftungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit vom Beklagten aufgenommenem Notariatsakt vom 23. 6. 1999 hat Ing. G***** W***** als Stifter die klagende Privatstiftung errichtet. In § 5 der Stiftungserklärung behielt sich der Stifter das Recht vor, die Stiftungsurkunde und die Stiftungszusatzurkunde zu ändern. Am selben Tag wurde ebenfalls vom Beklagten eine Stiftungszusatzurkunde errichtet. Die Klägerin wurde am 31. 7. 1999 im Firmenbuch eingetragen. Die ersten Stiftungsvorstände der klagenden Privatstif... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichts ist die von R***** mit Notariatsakt vom 4. 10. 1995 errichtete R***** Privatstiftung eingetragen. Ursprünglich hatte sich die Stifterin die Änderung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde ohne Einschränkung vorbehalten. Nach der zuletzt gültigen Fassung der Stiftungserklärung konnte die Stifterin die Stiftungsurkunde und die Stiftungszusatzurkunde nur dann ändern, wenn alle Vorstandsmitglieder aus wichtigen Gründen iSd § 27 A... mehr lesen...
Begründung: Herzog P***** J***** ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 16 Grundbuch *****. Er schloss als Dienstbarkeitsgeber - vertreten durch den mit der am 21. 2. 2003 ausgestellten Vollmacht ausgewiesenen Vertreter Dipl.-Ing. Stefan S***** - mit der antragstellenden Marktgemeinde M***** als Dienstbarkeitsnehmerin den Dienstbarkeitsbestellungs- und Auflösungsvertrag vom 29. 7./2. 8. 2005. Der Liegenschaftseigentümer räumte der Marktgemeinde in Vertragspunkt III. ... mehr lesen...
Begründung: In dem vom Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist unter FN ***** die L***** Privatstiftung (im Folgenden: Privatstiftung) eingetragen, die von Helmut J. S*****, geboren am 26. 7. 1956, und der - mittlerweile verstorbenen - Friederike S*****, geboren am 26. 7. 1920, errichtet wurde. Die Stiftungserklärung umfasst neben der Stiftungsurkunde vom 27. 2. 1996 auch eine Stiftungszusatzurkunde (§ 10 PSG; § 6 der Stiftungsurkunde). § 3 der Stiftungsurkunde lautet: „Dauer... mehr lesen...
Norm: PSG §9PSG §14 Abs1PSG §17PSG §25 Abs1
Rechtssatz: § 25 Abs 1 PSG legt im Zusammenhang mit den Aufgaben des Aufsichtsrats fest, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden sollen. Diese Anordnungen dürfen niemals so weit gehen, dass sie die dem Vorstand obliegende Geschäftsführung faktisch lahm legen. Dagegen verstoßende Satzungsbestimmungen oder Aufsichtsratsbeschlüsse sind unwirksam; dies g... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIVAEO §35 KPSG §3PSG §9
Rechtssatz: Für die Frage, ob der vom Stifter einer Privatstiftung schon eingeklagte und rechtskräftig festgestellte Anspruch gegen den Stiftungsprüfer auf Ausfolgung von Prüfberichten ein höchstpersönlicher Anspruch des Stifters ist, der mit seinem Tod erlischt, kommt es auf den Inhalt und die Auslegung der die Stifterrechte regelnden Stiftungserklärung an. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: PSG §7PSG §9PSG §10PSG §13
Rechtssatz: Das PSG ermöglicht dem Stifter, seine Stiftungserklärung in zwei getrennten Urkunden zu errichten, nämlich der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde, wobei eine solche gemäß § 10 Abs 2 PSG nur errichtet werden darf, wenn hierauf in der Stiftungsurkunde hingewiesen wird. Der bloße Hinweis in der Stiftungserklärung auf die Errichtung einer solchen Stiftungszusatzurkunde reicht aus, eine Stift... mehr lesen...
Norm: PSG §3PSG §9PSG §33PSG §34
Rechtssatz: Vor Errichtung der Privatstiftung ist der Stifter bei der Gestaltung der Stiftungserklärung weitgehend frei. Nach Entstehen der Privatstiftung als Rechtsträger ist diese vom Stifter allerdings vollständig getrennt. Er ist nicht Mitglied der Stiftung oder Eigentümer des Stiftungsvermögens. Durch die Errichtung der Stiftung hat der Stifter den Zugriff auf das Vermögen verloren. Er kann in das Stiftungs... mehr lesen...
Norm: APSG §9
Rechtssatz: Präsenzdienst oder Zivildienst von mehr als 30 Tagen im Urlaubsjahr führt zur Aliquotierung des Urlaubsanspruchs. Entscheidungstexte 8 ObA 76/01m Entscheidungstext OGH 26.04.2001 8 ObA 76/01m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115289 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...