Norm: PSG §17 Abs5PSG §40
Rechtssatz: Zu den im Verfahren außer Streitsachen zu erledigenden Sachen gehört auch ein Antrag auf gerichtliche Genehmigung einer Änderung der Stiftungserklärung. Entscheidungstexte 6 Ob 19/06x Entscheidungstext OGH 27.04.2006 6 Ob 19/06x Veröff: SZ 2006/70 6 Ob 155/06x Entscheidungstext OGH 31.08.2006 ... mehr lesen...
Norm: PSG §27PSG §40
Rechtssatz: Die Frage der Wirksamkeit, Unwirksamkeit oder Rechtmäßigkeit der Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung ist im streitigen Rechtsweg mit rechtsgestaltender Anfechtungsklage oder - nach Ablauf der Amtsperiode - mit Feststellungsklage zu klären. Entscheidungstexte 6 Ob 178/05b Entscheidungstext OGH 16.02.2006 6 Ob 178/05b Veröff: SZ ... mehr lesen...
Norm: PSG §35 Abs2 Z1PSG §35 Abs3PSG §40
Rechtssatz: Im Verfahren außer Streitsachen ist auch über die Frage zu entscheiden, ob dem Stiftungsvorstand ein zulässiger Widerruf des Stifters zugegangen ist. Zu einer Unterbrechung dieses Verfahrens bis zur Entscheidung eines Prozessgerichtes über die Frage der Zulässgkeit des Widerrufs besteht daher kein Anlass. Entscheidungstexte 6 Ob 120/02v ... mehr lesen...