Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichts Klagenfurt ist zu FN ***** die R***** Privatstiftung mit Sitz in K***** eingetragen, die allerdings infolge Widerrufs der Stifterin aufgelöst ist. Stiftungsvorstände sind die beiden Antragsteller und Dr. Christian G*****. Dr. Christian T***** war bis 1997 Mitglied des Stiftungsvorstands. Er strebt für diese Tätigkeit gegenüber der Privatstiftung eine Vergütung in Höhe von rund 41.000 EUR an und vertritt die Auffassung, die Stiftungserklä... mehr lesen...
Begründung: Die B***** Familienprivatstiftung mit dem Sitz in W***** ist aufgrund der Stiftungsurkunde vom 20. 12. 2000 zu FN ***** im Firmenbuch eingetragen. Ihr Vorstand besteht aus der Vorsitzenden Ute Gerith B***** und den Mitgliedern Hans Gert B***** sowie Mag. Wolfgang V*****. Die Vorstandsmitglieder vertreten die Privatstiftung jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Am 15. 9. 2005 beantragte der Vorstand der Privatstiftung gemäß § 17 Abs 5 PSG die Genehmigun... mehr lesen...
Norm: PSG §17 Abs5PSG §40
Rechtssatz: Zu den im Verfahren außer Streitsachen zu erledigenden Sachen gehört auch ein Antrag auf gerichtliche Genehmigung einer Änderung der Stiftungserklärung. Entscheidungstexte 6 Ob 19/06x Entscheidungstext OGH 27.04.2006 6 Ob 19/06x Veröff: SZ 2006/70 6 Ob 155/06x Entscheidungstext OGH 31.08.2006 ... mehr lesen...
Norm: PSG §27PSG §40
Rechtssatz: Die Frage der Wirksamkeit, Unwirksamkeit oder Rechtmäßigkeit der Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung ist im streitigen Rechtsweg mit rechtsgestaltender Anfechtungsklage oder - nach Ablauf der Amtsperiode - mit Feststellungsklage zu klären. Entscheidungstexte 6 Ob 178/05b Entscheidungstext OGH 16.02.2006 6 Ob 178/05b Veröff: SZ ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch ist seit 23. 12. 2000 die I***** Privatstiftung eingetragen. Der Stiftungszweck ist die Erhaltung des Vermögens und die Beteiligung an der I***** AG. Die Stiftung ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Punkt 5. Z 1 der Stiftungserklärung lautete ursprünglich dahin, dass der Stiftungsvorstand aus (drei) Mitgliedern besteht und die Mitglieder des ersten Stiftungsvorstands durch die Stifter bestellt werden, die auf Lebenszeit das Recht zur Abberufung und Bestell... mehr lesen...
Begründung: Die Stifterin der am 4. 10. 1995 errichteten Privatstiftung hat ein eingeschränktes Widerrufsrecht für den Fall, dass alle Vorstandsmitglieder der Stiftung vom Gericht abberufen werden. Der Stifterin wurde am 8. 1. 1999 eine Sachwalterin bestellt, deren Aufgabenkreis die Einkommens- und Vermögensverwaltung, die Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten sowie die Sicherstellung der notwendigen Personensorge und die Besorgung sämtlicher Angelegenheiten im Zusammenhang... mehr lesen...
Norm: PSG §35 Abs2 Z1PSG §35 Abs3PSG §40
Rechtssatz: Im Verfahren außer Streitsachen ist auch über die Frage zu entscheiden, ob dem Stiftungsvorstand ein zulässiger Widerruf des Stifters zugegangen ist. Zu einer Unterbrechung dieses Verfahrens bis zur Entscheidung eines Prozessgerichtes über die Frage der Zulässgkeit des Widerrufs besteht daher kein Anlass. Entscheidungstexte 6 Ob 120/02v ... mehr lesen...