Norm: PSG §3 Abs4 PSG Art. 1 § 3 heute PSG Art. 1 § 3 gültig ab 01.09.1993
Rechtssatz: Die Zustiftung setzt als zweiseitig verbindlicher Vertrag die Zustimmung der Privatstiftung voraus. Diese ist durch die zur Vertretung der Stiftung berufenen Organe zu erteilen. Die Nachstiftung, also ... mehr lesen...