Begründung: Im Firmenbuch ist seit 23. 12. 2000 die I***** Privatstiftung eingetragen. Der Stiftungszweck ist die Erhaltung des Vermögens und die Beteiligung an der I***** AG. Die Stiftung ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Punkt 5. Z 1 der Stiftungserklärung lautete ursprünglich dahin, dass der Stiftungsvorstand aus (drei) Mitgliedern besteht und die Mitglieder des ersten Stiftungsvorstands durch die Stifter bestellt werden, die auf Lebenszeit das Recht zur Abberufung und Beste... mehr lesen...
Norm: PSG §17 Abs5 PSG §19 PSG Art. 1 § 17 heute PSG Art. 1 § 17 gültig ab 01.09.1993 PSG Art. 1 § 19 heute PSG Art. 1 § 19 gültig ab 01.09.1993 ... mehr lesen...
Norm: PSG §17 Abs5 PSG §19 PSG §27 Abs2 PSG Art. 1 § 17 heute PSG Art. 1 § 17 gültig ab 01.09.1993 PSG Art. 1 § 19 heute PSG Art. 1 § 19 gültig ab 01.09.1993 ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht fasste den wesentlichen Akteninhalt wie folgt zusammen: "Mit Notariatsakt vom 22. 10. 1993 errichtete Ing. Georg B*****, geb. am 11. 1. 1905, die "Ing. Georg B*****-Privatstiftung", welche am 10. 11. 1993 im Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg unter FN 59040z eingetragen wurde. In diese Privatstiftung brachte Ing. Georg B***** sein - in der Stiftungsurkunde näher bezeichnetes - Liegenschafts-, Bar- und Wertpapiervermögen ein. Zweck der auf u... mehr lesen...