Entscheidungen zu § artikel1zu17 Abs. 1 PSG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1999/7/15 6Ob74/99x

Norm: ABGB §273PSG §15 Abs1PSG §17 Abs1PSG §27 Abs2 Z2
Rechtssatz: Aus den für den Vorstand angeordneten Pflichten, im besonderen die Geschäftsführung (§ 17 PSG) ergibt sich, daß beschränkt geschäftsfähige Personen nicht in den Vorstand bestellt werden dürften. Die eigenverantwortliche Verpflichtung zur ordentlichen und gewissen Geschäftsleitung kann durch eine geschäfts- und handlungsunfähige Person nicht wahrgenommen werden. Die Besonderheite... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.07.1999

TE OGH 1999/7/15 6Ob74/99x

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Entscheidung | OGH | 15.07.1999

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