Norm: PSG §17PSG §19 Abs2
Rechtssatz: Vorstandsmitglieder einer Privatstiftung sind zur Verschwiegenheit über Betriebs? und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht eines Vorstandsmitglieds besteht grundsätzlich auch nach Beendigung der Organstellung. Durch diese Verschwiegenheitspflichten von Stiftungsorganmitgliedern und die Beschränkung der Antragslegitimation auf diese in § 19 Abs 2 PSG ist das Geheimhaltungsinteresse... mehr lesen...
Norm: PSG §9PSG §14 Abs1PSG §17PSG §25 Abs1
Rechtssatz: § 25 Abs 1 PSG legt im Zusammenhang mit den Aufgaben des Aufsichtsrats fest, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden sollen. Diese Anordnungen dürfen niemals so weit gehen, dass sie die dem Vorstand obliegende Geschäftsführung faktisch lahm legen. Dagegen verstoßende Satzungsbestimmungen oder Aufsichtsratsbeschlüsse sind unwirksam; dies g... mehr lesen...