Begründung: Mit Beschluss vom 22. 12. 1995 wurde der Nachlass der am 5. 5. 1993 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Juliana P***** auf Grund des Gesetzes unter Bedachtnahme auf mehrere Erbsentschlagungen den bedingt erbserklärten Erben, und zwar den erblasserischen Söhnen Karl P***** zu einem Drittel und Johannes P***** zur Hälfte, sowie dem erblasserischen Enkel David P***** zu einem Sechstel unter Hinweis auf das getroffene Erbteilungsübereinkommen ... mehr lesen...
Norm: APSG §12 APSG §16 ArbVG §105 Abs3 Z1 lith APSG § 12 heute APSG § 12 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2003 APSG § 12 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/1998 APSG § 12 gültig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: der Entscheidung des Berufungsgerichtes, die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses des Klägers sei wirksam zustandegekommen und konnte durch die nachfolgende Verweigerung der (deklaratorischen) Unterschrift durch den Kläger nicht mehr verhindert werden - insbesondere auch nicht im Zusammenhang mit der späteren Zustellung eines Einberufungsbefehles an den Kläger -, ist zutreffend... mehr lesen...