Norm: PSG §1 PSG Art. 18 § 1 heute PSG Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz: Mit dem PSG wurde eine Einrichtung geschaffen, die als Rechtsträger weder Mitglieder noch Eigentümer hat, dennoch aber als eigentümerloses Vermögen Rechtspersönlichkeit genießt (so schon 6 Ob 39/97x = SZ... mehr lesen...