Norm: SMG §28 Abs2 ASMG §28 Abs4 Z3 ASMG §28 Abs6 ASMG §28a Abs1SMG §28a Abs2SMG §28a Abs4SMG §28bStGB §15 Abs2 B3
Rechtssatz: Das Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG wird dadurch ausgeführt, dass eine große Menge eines Suchtgiftes (§ 28 Abs 6 SMG), über welche der Täter tatsächlich verfügt, in Verkehr gesetzt wird. Geschieht das Inverkehrsetzen mehraktig, liegt eine solche Ausführungshandlung erst dann vor, wenn sich diese tatsächliche... mehr lesen...