Norm: RAO §1 Abs2 litc RAPG §2 RAO § 1 heute RAO § 1 gültig ab 24.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 156/2020 RAO § 1 gültig von 01.04.2020 bis 23.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 1 gültig von 01.02.2020 bis 31.01.2... mehr lesen...
Norm: RAO idF RAPG 1985 §2RL-BA 1977 §33RL-BA 1977 ArtXII
Rechtssatz:
Eine Anrechnung ist nur dann zulässig, wenn eine hauptberufliche Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter vorliegt, die in keiner Weise durch eine andere berufliche (Haupttätigkeit) Tätigkeit beeinträchtigt wird. Eine Tätigkeit als Universitätsassistent mit einem verpflichtenden Beschäftigungsausmaß von zwanzig Wochenstunden ist als eine solche Tätigkeit anzusehen, welch... mehr lesen...