Entscheidungen zu § 15 Abs. 4 NVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2006/12/20 2006/08/0279

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Entrichtung von Verzugszinsen gemäß § 15 Abs. 4 Notarversicherungsgesetz 1972 (NVG) für die Jahre 1997, 1998 und 2001 in näher genannter Höhe vorgeschrieben. Die Behandlung der gegen diesen Bescheid vor dem Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde des Beschwerdeführers hat der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 26. September 2006, B 1158/06-3, abgelehnt. Mit demselben Beschluss wurde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/1/24 2004/08/0232

Mit Bescheid vom 27. Juni 2003 hat die mitbeteiligte Versicherungsanstalt den Beschwerdeführer verpflichtet, "Auf Grund der Neuberechnung der Beiträge für die Pensionsversicherung des Notariates für das Kalenderjahr 1995 ... gemäß § 15 Abs. 4 NVG 1972 bei einem Zinssatz von 14 % Verzugszinsen in der Höhe von EUR 23.091,28 binnen 14 Tagen ab Zustellung dieses Bescheides zu entrichten ..." (Fettdruck im Original) Nach der Begründung: sei im Juli 1999 der mitbeteiligten Versiche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.2006

RS Vwgh 2006/1/24 2004/08/0232

Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: NVG 1972 §15 Abs3;NVG 1972 §15 Abs4;NVG 1972 §15 Abs5;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Verzugszinsen setzt kein Verschulden voraus (Hinweis E 17. November 1999, Zl. 99/08/0124, mwH auf die Judikatur des VfGH und VwGH). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2004080232.X01 Im RIS seit 03... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.2006

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