Norm: LMG 1975 §72 Abs1
Rechtssatz: Weist der OGH auf Grund einer gegen eine Strafverfügung erhobenen Beschwerde gemäß § 33 StPO den Bestrafungsantrag ab und stellt das Verfahren ein, trägt er dem Erstgericht - unter gleichzeitiger Aufhebung der auf der behobenen Strafverfügung beruhenden Beschlüsse und Verfügungen - die Verständigung gemäß § 72 Abs 1 LMG auf. Entscheidungstexte 12 Os 137/7... mehr lesen...