Norm: LMG 1975 §7 Abs1 litbLMG 1975 §63 Abs1 Z2
Rechtssatz: "Deutlich" ist die Kenntlichmachung einer Verfälschung, wenn der betreffende Hinweis faktisch geeignet ist, am Kauf interessierte Konsumenten mit einer zum Erwecken ihrer Aufmerksamkeit ausreichenden Intensität über die vom üblichen abweichende Beschaffenheit des ihnen angebotenen Lebensmittels zu informieren. Entscheidungstexte 15 ... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §7 Abs1 litbLMG 1975 §63 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Kenntlichmachung einer Verfälschung muß sich inhaltlich nur auf diesen Umstand, nicht aber auch auf das Ausmaß derselben erstrecken. Entscheidungstexte 15 Os 130/88 Entscheidungstext OGH 18.04.1989 15 Os 130/88 Veröff: ern 1989,304 (Brustbauer) European Case Law Ide... mehr lesen...