RS OGH 1989/4/18 15Os130/88

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Veröffentlicht am 18.04.1989
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Norm

LMG 1975 §7 Abs1 litb
LMG 1975 §63 Abs1 Z2

Rechtssatz

"Deutlich" ist die Kenntlichmachung einer Verfälschung, wenn der betreffende Hinweis faktisch geeignet ist, am Kauf interessierte Konsumenten mit einer zum Erwecken ihrer Aufmerksamkeit ausreichenden Intensität über die vom üblichen abweichende Beschaffenheit des ihnen angebotenen Lebensmittels zu informieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0066282

Dokumentnummer

JJR_19890418_OGH0002_0150OS00130_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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