Entscheidungen zu § 26 Abs. 1 LMG 1975

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1990/2/27 4Ob25/90 (4Ob26/90)

Norm: LMG 1975 §26 Abs1 litbLMG 1975 §27 Abs2
Rechtssatz: Es ist grundsätzlich verboten, kosmetischen Mitteln pharmakologisch wirksame Stoffe hinzufügen, es sei denn, daß diese auf Grund einer Verordnung nach § 27 Abs 2 LMG vom zuständigen Bundesminister ausdrücklich zugelassen wurden; § 27 Abs 2 LMG enthält die Verordnungsermächtigungen, die zur Vollziehung des für pharmakologisch wirksame Stoffe (und Farbstoffe) geltenden Verbotsprinzips notw... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1990

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