Gründe: Im Verfahren AZ 28 Ur 60/02a des Landesgerichtes Feldkirch leitete der Untersuchungsrichter - einem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend - mit Beschluss vom 5. Juni 2002 die Voruntersuchung gegen Rene K***** wegen „§§ 27/1, 28/2 SMG" ein (S 1). In der dem Beschluss zugrundeliegenden Anzeige des Gendarmeriepostens Feldkirch vom 27. Mai 2002 wurde dem Beschuldigten unter „Darstellung der Tat" (zusammengefasst) vorgeworfen, er habe von Anfang 2000 bis Anfang Juni 2001 in Feld... mehr lesen...
Norm: StPO §34 Abs2 AStPO §92 Abs1StPO §281 Abs1 Z8 CaStGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die Frage, welche Tat(en) eine nach § 92 StPO getroffene Einleitungsverfügung des Untersuchungsrichters umfasst, ist nach den selben Regeln zu lösen, welche für die unter dem Gesichtspunkt des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 8 StPO zu lösende Problematik gelten, welcher Gegenstand vom Ankläger der tatsächlichen Klärung und rechtlichen Beurteilung durch das... mehr lesen...
Gründe: In der Ausgabe der Wochenzeitung "B*****" vom 30. Oktober 2002 wurde unter dem Titel "'Schlagender' Schuldirektor a. D. Josef W***** klagte die Mutter eines Schülers und verlor - VS-Skandal M*****: Statt übler Nachrede gab's klares Urteil!" mit Bezug auf ein zuvor eingestelltes Disziplinarverfahren gegen den früheren Direktor der Volksschule M***** vom Ausgang eines von diesem angestrengten Zivilprozesses berichtet. Die Richterin sei nach einem umfangreichen Beweisverfahren ... mehr lesen...
Gründe: Srdan B***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten, gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 1, 130 erster und vierter Fall, 15 StGB (A) sowie des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Srdan B***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten, gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer eins,, 130 erster und vi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden (und auch einen rechtskräftig gewordenen Freispruch beinhaltenden) Urteil wurde Franz G***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (1.) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 2 erster Fall a.F StGB (2.) sowie der Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB (3.) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses n... mehr lesen...
Gründe: Am 26.Oktober 1986 kam es auf der Bundesstraße (B) 303 im Ortsgebiet von Scheideldorf zum Zusammenstoß zweier von Franz R*** und Josef B*** gelenkter Personenkraftwagen, wodurch B*** leichte Verletzungen (Prellungen und Hautabschürfungen an beiden Unterschenkeln mit einer Gesundheitsschädigung und Berufsunfähigkeit von mehr als dreitägiger Dauer - siehe Seite 66 f der Akten U 237/86 des Bg. Allentsteig) erlitt. Helene S***, welche im Wagen B*** mitgefahren war, hat bei ihr... mehr lesen...
Norm: StGB §28 AStGB §57 Abs1StGB §57 Abs2StGB §57 Abs3StGB §58 Abs1StGB §58 Abs2StGB §58 Abs3 Z2StPO §34 Abs2 AStPO §92 Abs1StPO §207 Abs2 Z2StPO §260 Abs1 Z1StPO §262StPO §267 A
Rechtssatz: Begriff der Tat in §§ 28, 57 Abs 2, 58 Abs 3 Z 2 StGB, §§ 207 Abs 2 Z 2, 260 Abs 1 Z 1, 262, 267 StPO. Der Begriff Tat im § 58 StGB ist bedeutungsgleich mit jenem in § 28 StGB, §§ 207 Abs 2 Z 2 Ende, 260 Abs 1 Z 1, 262 Ende, 267 StPO. Es ist darunter jenes... mehr lesen...