Entscheidungen zu § 74 Abs. 3 StPO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2002/6/11 G92/02

Begründung: 1. Die Vorgeschichte dieses Falles ergibt sich aus dem hg. Beschluß vom 15.3.2002, G31/02. Nachdem der OGH mit Beschluß vom 27.11.2001 (14 Os 126, 131/01) den vom OLG Wien am 30.1.2001 (21 Ns 340/00) gefaßten Beschluß auf Delegierung des Verfahrens an das Landesgericht für Strafsachen Wien aufgehoben hatte - und das gegen den Antragsteller eingeleitete Strafverfahren somit vor dem Landesgericht Eisenstadt hätte geführt werden sollen -, haben sowohl der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.2002

RS Vfgh 2002/6/11 G92/02

Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStPO §74 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des Ausschlusses eines Rechtsmittels gegen die Ablehnung einer Gerichtsperson in der Strafprozeßordnung mangels Legitimation
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §74 Abs3 erster Satz StPO mangels... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.2002

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