Begründung: Der Kläger brachte am 19. 4. 2005 beim Landesgericht Innsbruck zu AZ 14 Cg 53/05x durch einen ihm beigegebenen Verfahrenshilfeanwalt eine - später (ON 12) ausgedehnte - Amtshaftungsklage gegen die Beklagten ein. In der Folge wurde die ihm bewilligte Verfahrenshilfe aufgrund Unschlüssigkeit der Klage und daraus resultierender Aussichtslosigkeit und Mutwilligkeit (rechtskräftig) für erloschen erklärt (ON 15, 27). Weitere Verfahrenshilfeanträge des Klägers (ON 31, 32, 92)... mehr lesen...
Norm: StPO §72 Abs2StPO §74 Abs2
Rechtssatz: Hat das Oberlandesgericht bloß über Befangenheitsanzeigen eines Gerichtshofes I. Instanz zu entscheiden (§ 74 Abs 2 zweiter Halbsatz StPO), so stellt die persönliche und dienstliche Nahebeziehung der Richter des Oberlandesgerichtes zu dem durch die strafbare Handlung verletzten Richter noch keinen ausreichenden Befangenheitsgrund dar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Aufhebung der von der beklagten Partei am 28. September 1988 ausgesprochenen Kündigung seines Dienstverhältnisses wegen sittenwidrigen Motivs und Sozialwidrigkeit. Am 29. September 1988 sei ihm ein Schreiben zugegangen, in dem ihm mitgeteilt worden sei, daß die Personalkommission der beklagten Partei in der Sitzung vom 12. September 1988 beschlossen habe, das Dienstverhältnis zu kündigen. Er sei zwar der Auffassung, daß diese Mitteilung den Erfor... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Geschwornengerichts beim Kreisgericht Korneuburg vom 18.Dezember 1984, GZ 10 Vr 949/82-570, wurde Dr. Friedrich Wilhelm K*** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB und des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 lit. b WaffenG schuldig erkannt, zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 20 Jahren verurteilt und gemäß dem § 21 Abs. 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 2. Juli 1986... mehr lesen...
Gründe: Gegen den (derzeit suspendierten) Richter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien Dr. Wolfgang H*** erhob die Staatsanwaltschaft Wien am 9. Mai 1986 zu 27 St 14.902/86-8 Anklage wegen des Verbrechens des Amtsmißbrauches nach dem § 302 Abs. 1 StGB mit dem Vorwurf, er habe am 7. März 1986 in Wien seine Befugnisse als Richter zum Schaden des Bundes dadurch wissentlich mißbraucht, daß er sich unter Umgehung des zuständigen Untersuchungsrichters einen Häftling zur Vernehmung v... mehr lesen...
Norm: RDG §57 Abs3StPO §72 Abs2
Rechtssatz: Nach seiner Befangenheitsanzeige muß ein Richter selbst eine im Ermessensrahmen zulässige Verfügung (Gewährung von Akteneinsicht) dann unterlassen, wenn sie in der Öffentlichkeit aus stichhältigen, besonderen Gründen den Eindruck der Parteilichkeit der Justiz erwecken könnte. Entscheidungstexte Ds 12/83 Entscheidungstext OGH 21.05.1984 Ds ... mehr lesen...
Norm: StPO §72 Abs2StPO §74
Rechtssatz: Der Beschluß der Ratskammer, mit dem die Strafsache dem zuständigen Gericht wegen Befangenheit des einzigen Richters abgenommen und einem anderen Gericht zugewiesen wird, ist kein die Verjährung unterbrechender Verfolgungsschritt. Entscheidungstexte 11 Os 138/71 Entscheidungstext OGH 15.12.1971 11 Os 138/71 Veröff: SSt 42/57 = EvBl 1972/1... mehr lesen...