Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1989/8/1 15Os83/89 (15Os84/89)

Gründe: Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Peuerbach vom 4. November 1986, AZ Hs 31/86, wurde über den Zeugen Martin H*** zufolge seiner Aussageverweigerung gemäß § 160 StPO eine Beugestrafe von 5.000 S verhängt. Wegen Uneinbringlichkeit dieser Strafe faßte das Bezirksgericht Peuerbach den im
Spruch: bezeichneten Beschluß, diese Sanktion gemäß § 7 Abs. 1 StPO in eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von fünf Tagen umzuwandeln. Eine Beschwerde des Martin H*** dagege... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.08.1989

RS OGH 1984/6/26 10Os201/83, 15Os83/89 (15Os84/89)

Norm: StPO §7 Abs1 A
Rechtssatz: Zu den "Geldstrafen", welche gemäß § 7 Abs 1 StPO in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden können, gehören wohl auch die Ordnungsstrafen (insbesondere § 108 Abs 1 StPO), nicht aber die "Beugestrafen" (§ 143, § 160 StPO), weil es bei diesen nicht auf einen Straf-Effekt ankommt und in wichtigen Fällen ohnehin auf die Anordnung einer (primären) Beugehaft zurückgegriffen werden kann. Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1984

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