Entscheidungen zu § 58 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

32 Dokumente

Entscheidungen 31-32 von 32

RS OGH 1966/7/15 9Nds306/66

Norm: StPO §58
Rechtssatz: Eine Verfügung gemäß § 58 StPO kann lediglich hinsichtlich einzelner Straftaten, für welche die örtliche Zuständigkeit eines bestimmten Gerichtes vorliegt, erfolgen. Entscheidungstexte 9 Nds 306/66 Entscheidungstext OGH 15.07.1966 9 Nds 306/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.07.1966

RS OGH 1966/3/30 11Os1/66, 10Os145/66, 12Os184/66, 10Os182/66, 11Os231/67, 12Os57/68, 11Os64/68, 12O

Norm: StPO §58StPO §285b Abs6StPO §296 Abs1
Rechtssatz: Wird eine Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen und entfällt hiedurch jegliche Sachentscheidung des OGH über eine solche, ist er zur Entscheidung über eine zugleich erhobene Berufung nicht mehr zuständig (Hier: Rückziehung der Nichtigkeitsbeschwerde noch vor der Anberaumung des Gerichtstages). In sinngemäßer Anwendung des § 285 b Abs 6 StPO sind die Akten an den Gerichtshof zweiter Instanz ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.1966

Entscheidungen 31-32 von 32

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten