Entscheidungen zu § 511 Abs. 2 StPO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1998/10/17 B1365/98

Begründung: 1.1. Der nicht anwaltlich vertretene Einschreiter, der zur Zeit eine Freiheitsstrafe verbüßt, wendet sich mit selbstverfaßter Eingabe vom 20.7.1998 gegen das "Schreiben vom Justizministerium, GZ 93.052/11-IV 4/98". Er führt aus, daß er als Anwort auf ein Gnadengesuch "eine erfolglose Erledigung" erhalten habe und stellt den Antrag, ihn aus seiner "ungerechten" Situation zu befreien. 1.2. Die an den Einschreiter adressierte Erledigung des Bundesministers für Jus... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.10.1998

RS Vfgh 1998/10/17 B1365/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid StPO §507 StPO §511 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.10.1998

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