Entscheidungen zu § 50 Abs. 3 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1986/10/16 13Os117/86

Norm: StPO §50 Abs3
Rechtssatz: Nach dieser Gesetzesstelle gilt für die Vertretung eines in die Verteidigerliste eingetragenen Rechtsbeistandes eines Privatbeteiligten § 45 a Abs 1 StPO. Demnach kann ein Rechtsanwaltsanwärter, der nicht in die Verteidigerliste eingetragen ist, beim OGH nicht als Vertreter des Privatbeteiligtenvertreters einschreiten (Ausführungen nur im Akt). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.10.1986

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten