Gründe: Mit rechtskräftigem Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Vollzugsgericht vom 5. Dezember 2006, GZ 23 BE 29/06a-6, wurde Andreas G***** gemäß § 46 Abs 2 StGB aus dem Vollzug mehrerer Freiheitsstrafen (mit einem Strafrest von zwei Monaten) unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren mit Wirkung vom 2. Jänner 2007 bedingt entlassen. Mit rechtskräftigem Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Vollzugsgericht vom 5. Dezember 2006, GZ 23 BE 29/06a-6, wurde Andreas G*... mehr lesen...
Gründe: Mit nach § 458 Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem Urteil des Bezirksgerichts Favoriten wurde Thomas F***** des Vergehens der Sachbeschädigung schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit zugleich gefasstem Beschluss wurde vom Widerruf einer zum AZ 183 BE 5/05a des Landesgerichts für Strafsachen Wien gewährten bedingten Entlassung aus einer zum AZ 122 Hv 66/03z dieses Gerichts verhängten Freiheitsstrafe abgesehen, jedoch nach... mehr lesen...