Gründe: Tamas V***** wurde mit rechtskräftigem (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichts Wels vom 11. Juli 2005, GZ 25 Hv 77/05y-6, wegen des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 2 StGB unter Anwendung des § 37 Abs 1 StGB zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen verurteilt, wobei ein Teil der Geldstrafe von 70 Tagessätzen unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Mit rechtskräftigem (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des La... mehr lesen...