Norm: StPO §179 Abs5StPO §484 Abs2StPO §486 Abs4
Rechtssatz: Die einzelrichterliche Abweisung eines gleichzeitig mit dem Strafantrag gestellten staatsanwaltschaftlichen Antrages auf Erlassung eines Haftbefehls ist als (a limine -) Ablehnung des Haftantrages nach § 179 Abs 5 StPO mit Beschwerde an den Gerichtshof zweiter Instanz bekämpfbar. Entscheidungstexte 12 Os 130/95 Entscheidung... mehr lesen...