Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten,... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten,... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art144 Abs1 / Bescheid AVG §17 AVG §56 AVG §62 Abs2 StPO §47 Abs2 Z2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art144 Abs1 / Bescheid AVG §17 AVG §56 AVG §62 Abs2 StPO §47 Abs2 Z2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...