Entscheidungen zu § 468 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

70 Dokumente

Entscheidungen 61-70 von 70

RS OGH 1976/8/10 10Os118/76

Norm: StPO §468 Abs1 Z2StPO §475 Abs2
Rechtssatz: § 475 Abs 2 StPO idF des StPAG sieht im Gegensatz zu seiner Fassung vor dem Inkrafttreten des StPAG eine Aufhebung des Urteils eines sachlich nicht zuständigen Bezirksgerichtes durch das Berufungsgericht auf bloßen Antrag des öffentlichen Anklägers ohne Vorliegen einer von diesem erhobenen, den Nichtigkeitsgrund des § 468 Abs 1 Z 2 StPO idF des StPAG relevierenden Berufung nicht mehr vor. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.08.1976

RS OGH 1976/8/10 10Os118/76

Norm: StPO §468 Abs1 Z2StPO §475 Abs2
Rechtssatz: § 475 Abs 2 StPO idF des StPAG sieht im Gegensatz zu seiner Fassung vor dem Inkrafttreten des StPAG eine Aufhebung des Urteils eines sachlich nicht zuständigen Bezirksgerichtes durch das Berufungsgericht auf bloßen Antrag des öffentlichen Anklägers ohne Vorliegen einer von diesem erhobenen, den Nichtigkeitsgrund des § 468 Abs 1 Z 2 StPO idF des StPAG relevierenden Berufung nicht mehr vor. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.08.1976

RS OGH 1975/2/11 12Os134/74

Norm: B-VG Art118 Abs6LandstrG §5 Abs1LandstrG §5 Abs2 Z1StPO §281 Abs1 Z9 litaStPO §468 Abs1 Z3
Rechtssatz: § 5 Abs 1 LandstrG hat in die Rechtsordnung nicht Eingang gefunden, weil diese Bestimmung der Verwaltungsbehörde ein willkürliches Verhalten in Bezug auf die Bestrafung von Frauenspersonen, die mit ihrem Körper unzüchtiges Gewerbe treiben, einräumt. § 5 Abs 2 dieses Gesetzes ist aber trotzdem nicht gegenstandlos geworden, weil Art 118 Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1975

RS OGH 1975/2/11 12Os134/74

Norm: B-VG Art118 Abs6LandstrG §5 Abs1LandstrG §5 Abs2 Z1StPO §281 Abs1 Z9 litaStPO §468 Abs1 Z3
Rechtssatz: § 5 Abs 1 LandstrG hat in die Rechtsordnung nicht Eingang gefunden, weil diese Bestimmung der Verwaltungsbehörde ein willkürliches Verhalten in Bezug auf die Bestrafung von Frauenspersonen, die mit ihrem Körper unzüchtiges Gewerbe treiben, einräumt. § 5 Abs 2 dieses Gesetzes ist aber trotzdem nicht gegenstandlos geworden, weil Art 118 Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1975

RS OGH 1974/2/20 9Os9/74 (9Os10/74, 9Os11/74), 13Os74/74, 15Os13/91 (15Os14/91)

Norm: StPO §260 Z1StPO §260 Z2StPO §260 Z3StPO §458 Abs2 Z4StPO §468 Abs1 Z2
Rechtssatz: Abweichung der Ausfertigung von der Verkündung des Urteils ist im Übertretungsverfahren mangels Zitierung des § 260 StPO im § 468 Abs 1 Z 2 StPO keine Nichtigkeit, sondern bloß eine (einfache) Gesetzesverletzung (hier: nur § 458 Abs 2 Z 4 StPO). Entscheidungstexte 9 Os 9/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1974

RS OGH 1974/2/20 9Os9/74 (9Os10/74, 9Os11/74), 13Os74/74, 15Os13/91 (15Os14/91)

Norm: StPO §260 Z1StPO §260 Z2StPO §260 Z3StPO §458 Abs2 Z4StPO §468 Abs1 Z2
Rechtssatz: Abweichung der Ausfertigung von der Verkündung des Urteils ist im Übertretungsverfahren mangels Zitierung des § 260 StPO im § 468 Abs 1 Z 2 StPO keine Nichtigkeit, sondern bloß eine (einfache) Gesetzesverletzung (hier: nur § 458 Abs 2 Z 4 StPO). Entscheidungstexte 9 Os 9/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1974

RS OGH 1973/9/18 10Os83/73, 10Os174/76, 13Os154/78, 12Os22/79

Norm: StPO §260StPO §468 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Verletzung der Vorschriften des § 260 StPO durch ein Bezirksgericht ist zwar gemäß dem § 468 Abs 1 Z 2 StPO nicht mit Nichtigkeit bedroht, stellt jedoch, da die Bestimmungen des § 270 StPO über die Urteilsausfertigung gemäß dem § 447 Abs 1 StPO auch für das Übertretungsverfahren Geltung haben, gemäß den §§ 270 Abs 2 Z 5, 447 Abs 1 StPO eine unrichtige Anwendung des Gesetzes im Sinne der §§ 33, 29... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1973

RS OGH 1973/9/18 10Os83/73, 10Os174/76, 13Os154/78, 12Os22/79

Norm: StPO §260StPO §468 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Verletzung der Vorschriften des § 260 StPO durch ein Bezirksgericht ist zwar gemäß dem § 468 Abs 1 Z 2 StPO nicht mit Nichtigkeit bedroht, stellt jedoch, da die Bestimmungen des § 270 StPO über die Urteilsausfertigung gemäß dem § 447 Abs 1 StPO auch für das Übertretungsverfahren Geltung haben, gemäß den §§ 270 Abs 2 Z 5, 447 Abs 1 StPO eine unrichtige Anwendung des Gesetzes im Sinne der §§ 33, 29... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1973

RS OGH 1969/6/3 10Os104/69, 12Os41/76

Norm: JGG 1961 §17 Abs1StPO §281 Z11StPO §468 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Bestellung eines Bewährungshelfers, mag sie auch im wohlverstandenen Interesse des Verurteilten geschehen, ist eine seine Bewegungsfreiheit einschränkende Maßnahme. Durch ihre Anordnung ohne gesetzliche Grundlage wird daher die Strafbefugnis des Gerichtes zum Nachteil des Verurteilten überschritten. Entscheidungstexte 10 Os... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.06.1969

RS OGH 1969/6/3 10Os104/69, 12Os41/76

Norm: JGG 1961 §17 Abs1StPO §281 Z11StPO §468 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Bestellung eines Bewährungshelfers, mag sie auch im wohlverstandenen Interesse des Verurteilten geschehen, ist eine seine Bewegungsfreiheit einschränkende Maßnahme. Durch ihre Anordnung ohne gesetzliche Grundlage wird daher die Strafbefugnis des Gerichtes zum Nachteil des Verurteilten überschritten. Entscheidungstexte 10 Os... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.06.1969

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