Norm: StPO §31 AStPO §457StPO §465
Rechtssatz: Die Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit eines Vertreters der öffentlichen Anklage verletzt das dem Staatsanwalt gemäß § 31, 2. Satz, StPO zustehende Recht, sich auch an den vor die Bezirksgerichte gehörigen Verhandlungen persönlich oder durch einen Stellvertreter zu beteiligen. Die Ausübung dieses Rechtes konnte nicht durch die (gerichtliche) Verlesung des schriftlichen Strafantrages e... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...