Norm: StPO §46
Rechtssatz: Daß nur ein Versuch einer strafbaren Handlung vorliegt, steht der Erhebung der Privatanklage nicht entgegen. Entscheidungstexte 5 Os 572/29 Entscheidungstext OGH 09.09.1929 5 Os 572/29 Veröff: SSt IX/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0096919 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: StPO §46StPO §471
Rechtssatz: Im Falle das Bezirksgericht über eine wegen ein und derselben Tat erhobene öffentliche und Privatanklage erkennt, daß nur der Tatbestand eines Offizialdeliktes vorliegt und dieses Urteil vom Beschuldigten mit Berufung angefochten wird, ist zur Berufungsverhandlung auch der Privatankläger zu laden und zuzulassen. Entscheidungstexte Os 748/25 Entscheidu... mehr lesen...