Gründe: Mit dem Urteil eines Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 24.Jänner 1986, GZ 9 E Vr 4098/85-8, wurde Gertraud W*** wegen des Vergehens der Vollstreckungsvereitelung nach § 162 Abs. 1 und 2 StGB teils schuldig erkannt (und zu einer Geldstrafe verurteilt), teils von dieser Anklage freigesprochen. Ihrer durch einen (danach) bevollmächtigten Verteidiger gegen das Strafurteil ergriffenen Berufung gab das Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht mit ... mehr lesen...
Norm: StPO §393a StPO §458 Abs6 StPO § 393a heute StPO § 393a gültig ab 01.08.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2024 StPO § 393a gültig von 01.01.2023 bis 31.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2022 StPO § 393a gültig von 01.01... mehr lesen...