Entscheidungen zu § 452 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1962/3/7 9Os81/62

Norm: B-VG Art57StPO §412StPO §452 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein Beschuldigter, gegen den ein Strafverfahren eingeleitet ist, später die Immunität als Abgeordneter erlangt, ist das Verfahren in analoger Anwendung der Bestimmungen der §§ 412 und 452 Abs 2 StPO abzubrechen. Entscheidungstexte 9 Os 81/62 Entscheidungstext OGH 07.03.1962 9 Os 81/62 Veröff: SSt 33/13 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.03.1962

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