Norm
B-VG Art57Rechtssatz
Wenn ein Beschuldigter, gegen den ein Strafverfahren eingeleitet ist, später die Immunität als Abgeordneter erlangt, ist das Verfahren in analoger Anwendung der Bestimmungen der §§ 412 und 452 Abs 2 StPO abzubrechen.Wenn ein Beschuldigter, gegen den ein Strafverfahren eingeleitet ist, später die Immunität als Abgeordneter erlangt, ist das Verfahren in analoger Anwendung der Bestimmungen der Paragraphen 412 und 452 Absatz 2, StPO abzubrechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0053471Dokumentnummer
JJR_19620307_OGH0002_0090OS00081_6200000_001