Norm: StGB §21 Abs1StPO §180 Abs1StPO §193 Abs2StPO 429 Abs4StPO §429 Abs5
Rechtssatz: Bei einer vorläufigen Anhaltung gemäß § 429 Abs 4 erster Fall StPO ist die Unverhältnismäßigkeit der Dauer der Freiheitsentziehung nicht an der Strafdrohung der Anlaßtat zu messen. Entscheidungstexte 13 Os 24/98 Entscheidungstext OGH 18.03.1998 13 Os 24/98 ... mehr lesen...