Entscheidungen zu § 422 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1987/7/1 15Os71/87, 14Os63/95

Norm: StPO §296 Abs3StPO §422 Abs1
Rechtssatz: Kann dem Angeklagten die (nach § 296 Abs 3 StPO zwingend vorgeschriebene) Ladung zum Gerichtstag über seine Berufung infolge seines derzeit unbekannten Aufenthaltes nicht zugestellt werden (§ 422 Abs 1 StPO), so stellt der OGH die Akten dem Erstgericht mit dem Hinweis zurück, daß dieselben seinerzeit dem zuständigen Oberlandesgericht vorzulegen sein werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.07.1987

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