Entscheidungen zu § 421 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

RS OGH 1977/3/24 13Os2/77

Norm: B-VG Art9StPO §281 Abs1 Z9 litbStPO §421
Rechtssatz: Die wegen des Diebstahls eines Fahrzeuges bewilligte Auslieferung erfaßt auch dessen eine rechtliche Einheit bildendes Zubehör, nicht aber auch andere Gegenstände, die ohne Zubehörseigenschaft sich in dem Fahrzeug befunden haben. Entscheidungstexte 13 Os 2/77 Entscheidungstext OGH 24.03.1977 13 Os 2/77 Veröff: ZfRV ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1977

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten