Entscheidungen zu § 396 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1989/9/14 12Os110/89

Norm: StPO §396 ffStPO §409aStPO §494a
Rechtssatz: Die Entscheidung über ein Ratengesuch des Verurteilten betreffend eine auf Grund des Widerrufs der bedingten Strafnachsicht nunmehr zu begleichenden Geldstrafe kommt nach der ratio legis des § 494 a StPO (359 BlgNR 17.GP, 53) nicht mehr jenem Gericht zu, welches seinerzeit die bedingte Strafnachsicht gewährt hatte. Solche Entscheidungen sind vielmehr in dem Verfahren zu treffen, in dem der jewe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1989

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

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