Entscheidungen zu § 390a StPO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/6/30 2001/17/0168

Mit Bescheid vom 7. Mai 2001 bestimmte der Präsident des Landesgerichts Innsbruck in einem vor dem Landesgericht Innsbruck geführten Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer die Gebühren des aus dem Ausland geladenen Zeugen D gemäß dem Gebührenanspruchsgesetz 1975 in der Höhe von S 1.651,--. Der Bescheid wurde dem für den Beschwerdeführer bestellten Amtsverteidiger zugestellt. Der Beschwerdeführer erhob selbst Beschwerde gegen den Kostenbescheid. Mit dem angefochtenen Besch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.2006

RS Vwgh 2006/6/30 2001/17/0168

Index: 25/01 Strafprozess27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GebAG 1975 §21 Abs2;GebAG 1975 §22 Abs1;StPO 1975 §381 Abs1 Z4;StPO 1975 §389;StPO 1975 §390 Abs1;StPO 1975 §390a;ZustG §9 Abs1;ZustG §9 Abs3 idF 2004/I/010;
Rechtssatz: Die Behörde hat den Verweis in § 22 Abs. 1 GebAG 1975 auf die in § 21 genannten Personen (denen das Beschwerderecht zukommen soll) dahin gehend verstanden, dass i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.2006

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