Norm: StPO §357 Abs3 StPO §362 Abs5 StPO §363a StPO § 357 heute StPO § 357 gültig ab 01.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2012 StPO § 357 gültig von 01.06.2009 bis 31.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 StPO § 357 gültig... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien legte Mag. Dr. Camillus K***** mit Strafantrag vom 5. März 2009 ein von ihr rechtlich als Vergehen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB beurteiltes Verhalten zur Last (ON 6), worauf die Einzelrichterin des Landesgerichts für Strafsachen Wien im Verfahren AZ 012 Hv 45/09m am 12. März 2009 unter Ladung zweier Polizeibeamten als Zeugen die Hauptverhandlung für den 14. April 2009 anberaumte (ON 8). Am 27. März ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Neuerlich (vgl bereits 11 Os 107/04) ist der Verurteilte darauf hinzuweisen, dass gegen eine Entscheidung des Beschwerdegerichtes im Wiederaufnahmeverfahren (§ 357 Abs 3 StPO) die Strafprozessordnung kein weiteres Rechtsmittel vorsieht. Die wiederum als "Einspruch" bezeichnete Eingabe gegen einen weiteren derartigen Beschluss des Oberlandesgerichtes war daher als unzulässig zurückzuweisen. Neuerlich vergleiche bereits 11 O... mehr lesen...
Gründe: Mit der angefochtenen Entscheidung gab das Oberlandesgericht der (durch einen beigegebenen Verfahrenshilfeverteidiger ausgeführten) Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23. Oktober 2002, GZ 7 b Vr 999/00-196, mit dem sein (neuerlicher) Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens abgewiesen wurde, nicht Folge. Mit der angefochtenen Entscheidung gab das Oberlandesgericht der (durch einen beigegebenen Verfahrenshilfev... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Wien als Beschwerdegericht einer Beschwerde des Vinzenz K***** gegen einen Beschluss des Landesgerichtes Krems an der Donau als Vollzugsgericht, mit welchem dieses den Vollzug von über Vinzenz K***** verhängten Freiheitsstrafen gemäß § 133 StVG nachträglich aufgeschoben und den Vollzug einer Ersatzhaft nach § 5 Abs 3 StVG angeordnet hatte, nicht Folge gegeben hat. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlan... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter H***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB (1.) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB (2.) schuldig erkannt, weil er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter H***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15, 201, Absatz 2, StGB (1.) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins und 2 StGB (2.) schuldig er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht einer Beschwerde des Verurteilten gegen den abweislichen Beschluß des Landesgerichtes (Wiederaufnahme des Strafverfahrens, Hemmung des Strafvollzuges gemäß § 361 Abs 1 StPO) nicht Folge. Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht einer Beschwerde des Verurteilten gegen den abweislichen Beschluß des Landesgerichtes (Wiederaufnahme des Strafverfahrens, Hemmung des Strafvollzuges gemäß Paragraph 361, ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des Gebhard S***** gegen den Beschluß des Landesgerichtes St.Pölten vom 15. September 1995, GZ 15 E Vr 6/93-109, mit welchem ein (bereits zum wiederholten Mal gestellter) Antrag des rechtskräftig verurteilten Gebhard S***** auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen worden war, nicht Folge gegeben. Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des Gebhard ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des Gebhard S***** gegen den Beschluß des Landesgerichtes St.Pölten vom 9.Februar 1995 (ON 93), mit welchem ein (bereits zum wiederholten Mal gestellter) Antrag des zum AZ 15 E Vr 6/93 rechtskräftig verurteilten Gebhard S***** auf Wiederaufnahme dieses Verfahrens abgewiesen worden war, nicht Folge gegeben. Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des Ge... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Franz S***, der Marianne H*** und der Maria H*** gegen einen Beschluß des Landesgerichtes St. Pölten (womit ein Wiederaufnahmeantrag der Genannten abgelehnt worden war), nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene, als "Berufung" bezeichnete Beschwerde war als unzulässig zurückzuweisen, weil die Strafprozeßordnung gegen Beschwerdeentscheidungen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien der Beschwerde des Verurteilten Walter B*** gegen einen Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, womit ein (neuerlicher) Wiederaufnahmsantrag des Genannten abgelehnt worden war, keine Folge. Rechtliche Beurteilung Die von ihm dagegen erhobene "Nichtigkeits- und Aufsichtsbeschwerde" war als unzulässig zurückzuweisen, weil das Gesetz (vgl. § 357 Abs. 3 StPO) eine Beschwerde ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 15.Februar 1989, AZ 8 Bs 42/89, gab das Oberlandesgericht Linz der Beschwerde des Verurteilten Walter Johann E*** gegen die Entscheidung des Landesgerichtes Linz vom 24. Jänner 1989, GZ 22 Vr 169/84-110, womit sein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen worden war, keine Folge. Dagegen richtet sich die Beschwerde des Walter Johann E***, mit der er die Aufhebung der genannten Entscheidung des Oberlandesgerichtes anstrebt, weil durch drei ber... mehr lesen...
Norm: StPO §288 Abs2 Z3 StPO §351 StPO §357 Abs3 StPO § 288 heute StPO § 288 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 288 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2007 StPO § 288 gül... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §59 StPO §357 Abs3 StPO §357 Abs4 StPO § 357 heute StPO § 357 gültig ab 01.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2012 StPO § 357 gültig von 01.06.2009 bis 31.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 StPO § 357 gülti... mehr lesen...
Norm: StPO §295 Abs3 StPO §357 Abs3 StPO § 295 heute StPO § 295 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 295 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987 StPO § 357... mehr lesen...