Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien legte Mag. Dr. Camillus K***** mit Strafantrag vom 5. März 2009 ein von ihr rechtlich als Vergehen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB beurteiltes Verhalten zur Last (ON 6), worauf die Einzelrichterin des Landesgerichts für Strafsachen Wien im Verfahren AZ 012 Hv 45/09m am 12. März 2009 unter Ladung zweier Polizeibeamten als Zeugen die Hauptverhandlung für den 14. April 2009 anberaumte (ON 8). Am 27. März 2... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Franz S***, der Marianne H*** und der Maria H*** gegen einen Beschluß des Landesgerichtes St. Pölten (womit ein Wiederaufnahmeantrag der Genannten abgelehnt worden war), nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene, als "Berufung" bezeichnete Beschwerde war als unzulässig zurückzuweisen, weil die Strafprozeßordnung gegen Beschwerdeentscheidungen der Ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien der Beschwerde des Verurteilten Walter B*** gegen einen Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, womit ein (neuerlicher) Wiederaufnahmsantrag des Genannten abgelehnt worden war, keine Folge. Rechtliche Beurteilung Die von ihm dagegen erhobene "Nichtigkeits- und Aufsichtsbeschwerde" war als unzulässig zurückzuweisen, weil das Gesetz (vgl. § 357 Abs. 3 StPO) eine Beschwerde gegen ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 15.Februar 1989, AZ 8 Bs 42/89, gab das Oberlandesgericht Linz der Beschwerde des Verurteilten Walter Johann E*** gegen die Entscheidung des Landesgerichtes Linz vom 24. Jänner 1989, GZ 22 Vr 169/84-110, womit sein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen worden war, keine Folge. Dagegen richtet sich die Beschwerde des Walter Johann E***, mit der er die Aufhebung der genannten Entscheidung des Oberlandesgerichtes anstrebt, weil durch drei bereit... mehr lesen...
Norm: StPO §288 Abs2 Z3StPO §351StPO §357 Abs3
Rechtssatz: Das Neuerungsverbot gilt nur im Nichtigkeitsverfahren (Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen punkto Nichtigkeit), demgemäß nicht für Beschwerden (hier: im Wiederaufnahmeverfahren). Entscheidungstexte 13 Os 166/82 Entscheidungstext OGH 23.12.1982 13 Os 166/82 Veröff: EvBl 1983/157 S 577 = RZ 1983/61 S 254 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §59StPO §357 Abs3StPO §357 Abs4
Rechtssatz: Die Beschwerdeinstanz hat auf Grund der Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung über den Wiederaufnahmsantrag zu entscheiden, Neuerungen sind unzulässig. Entscheidungstexte Bkd 52/80 Entscheidungstext OGH 06.10.1980 Bkd 52/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: StPO §295 Abs3StPO §357 Abs3
Rechtssatz: Keine Beschwerde gegen Entscheidungen zweiter Instanz im Wiederaufnahmeverfahren. Entscheidungstexte 5 Os 1226/54 Entscheidungstext OGH 27.10.1954 5 Os 1226/54 Veröff: EvBl 1955/39 S 61 9 Os 196/66 Entscheidungstext OGH 09.12.1966 9 Os 196/66 ... mehr lesen...