Entscheidungen zu § 320 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1986/7/17 13Os64/86

Norm: StPO §320 Abs2StPO §329StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Eine gegen § 320 Abs 2 StPO verstoßende bloße Anwesenheit von Ersatzgeschwornen im Beratungszimmer während der Beratung (nicht während der Abstimmung: §§ 329, 345 Abs 1 Z 4 StPO) bewirkt keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 13 Os 64/86 Entscheidungstext OGH 17.07.1986 13 Os 64/86 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.07.1986

RS OGH 1981/11/3 9Os188/80

Norm: StPO §320 Abs2
Rechtssatz: Wenn nach Schluß der Verhandlung ein Geschworner ersetzt werden muß, ist die Verhandlung zu diesem Zweck wieder zu eröffnen. Das Unterbleiben einer solchen förmlichen Wiedereröffnung begründet jedoch keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 9 Os 188/80 Entscheidungstext OGH 03.11.1981 9 Os 188/80 Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.11.1981

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