Entscheidungen zu § 308 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

RS OGH 1975/6/10 10Os32/75, 13Os85/97 (13Os86/97)

Norm: StPO §308StPO §309StPO §328
Rechtssatz: Der Schwurgerichtshof muß nicht alle Beweise zulassen, aus denen nur überhaupt auf irgend eine Art eine Schlußfolgerung in Ansehung der von den Geschwornen zu beantwortenden Fragen gezogen werden könnte. Das Gesetz verlangt vielmehr eine Beweisaufnahme nur dann, wenn auf Grund einer gewissenhaften Würdigung der gegebenen Sachlage ein in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ins Gewicht fallendes E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.06.1975

RS OGH 1957/1/28 5Os1068/56, 12Os116/62, 10Os32/75

Norm: StPO §308StPO §309StPO §328
Rechtssatz: Zur Frage der Unterlassung einer Beweisaufnahme durch das Geschwornengericht. Entscheidungstexte 5 Os 1068/56 Entscheidungstext OGH 28.01.1957 5 Os 1068/56 Veröff: SSt XXVIII/4 = RZ 1957 H5,70 12 Os 116/62 Entscheidungstext OGH 04.04.1962 12 Os 116/62 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.1957

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