Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.Juni 1958 geborene Franz Z*** der Verbrechen (1.) der Brandstiftung nach § 169 Abs. 1 StGB und (2.) des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Niedergstatt (zu 1) am 21.Feber 1984 am Wohnhaus seiner Mutter Theresia Z*** ohne deren Einwilligung eine Feuersbrunst dadurch verursacht, daß er im Keller eine Brandbrücke aus Holzspänen vom Feuerungsraum eines Heizkessels zu einem daneben befi... mehr lesen...
Gründe: Der 23-jährige Angeklagte Harald F*** wurde des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er in der Nacht zum 16. Jänner 1985 in Bregenz an zwei von dem mitangeklagten Jugendlichen Jochen H*** sowie dem abgesondert verfolgten Ronald D*** unternommenen Einbruchsversuchen in Verkaufskioske, bei welchen sie Bargeld und Rauchwaren in einem 5.000 S nicht übersteigenden Wert zu erbeuten hofften... mehr lesen...