Gründe: Im Strafverfahren AZ 124 Hv 63/02x des Landesgerichtes für Strafsachen Wien legte die Staatsanwaltschaft Wien mit Strafantrag vom 10. Juni 2002 Thomas Richard B***** ua das Verbrechen der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB zur Last (ON 16). Der Einzelrichter beraumte die Hauptverhandlung für den 24. Juli 2002 an (ON 17), ohne den Beschuldigten gemäß § 41 Abs 3 StPO aufzufordern, entweder einen Verteidiger zu wählen oder die Beigebung ei... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien erhob am 26.August 1996 gegen den türkischen Staatsangehörigen Attila B***** Strafantrag wegen des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (ON 3). In dem daraufhin zum AZ 5 c E Vr 9802/96 beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingeleiteten Strafverfahren beraumte der Einzelrichter die Hauptverhandlung für den 13.November 1996 an... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren zum AZ 20 E Vr 1.192/95 des Landesgerichtes St.Pölten legte die Staatsanwaltschaft mit Strafantrag vom 26.März 1996 dem Erstbeschuldigten Georg S***** (als unmittelbarem Täter) und dem Zweitbeschuldigten Christian G***** (als Beitragstäter gemäß § 12 [ergänze: dritter Fall] StGB) das Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB zur Last (ON 4). Im Strafverfahren zum AZ 20 E römisch fünf r 1.192/95 des L... mehr lesen...
Gründe: A. Mit (in gekürzter Form ausgefertigem) Urteil des Jugendgerichtshofes Wien als zur Ausübung der den Bezirksgerichten zustehenden Gerichtsbarkeit vom 1.März 1994, GZ 20 c U 131/93-32, wurde die am 14.Juni 1976 geborene, sohin damals noch jugendliche Jasmine P***** ohne Beisein eines Verteidigers der strafbaren Handlungen nach "§ 15 iVm §§ 141/1, 127, 129 StGB und § 16/1 SGG" schuldig erkannt. A. Mit (in gekürzter Form ausgefertigem) Urteil des Jugendgerichtshofes W... mehr lesen...
Gründe: Gegen den Angeklagten Dr. K***** ist zum AZ 6 b Vr 10.471/85 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ein Finanzstrafverfahren anhängig. Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 7.März 1991, GZ 15 Os 31/91-6, wurde aufgrund einer vom Generalprokurator erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes festgestellt, daß ein in diesem Verfahren ergangener Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 5.November 1990, mit dem ein nach § 271 Abs. 4 StPO ges... mehr lesen...