Entscheidungen zu § 286 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

63 Dokumente

Entscheidungen 61-63 von 63

RS OGH 1969/6/26 11Os136/68 (11Os137/68 - 11Os139/68)

Norm: StPO §33 AStPO §46 Abs2StPO §286StPO §292
Rechtssatz: Dem Privatankläger steht im Verfahren über eine Wahrungsbeschwerde ein Recht auf Einsicht in die Akten des OGH im allgemeinen und in die von der Generalprokuratur erhobene Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes im besonderen nicht zu. Entscheidungstexte 11 Os 136/68 Entscheidungstext OGH 26.06.1969 11 Os 136/68 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1969

RS OGH 1963/11/14 10Os191/63

Norm: StPO §47 CStPO §285StPO §286StPO §296 Abs3
Rechtssatz: Gemäß dem § 296 Abs 3 letzter Satz StPO ist ein Privatbeteiligter nur dann zum Gerichtstag vorzuladen, wenn die Berufung eines dazu berechtigten Berufungswerbers (§ 283 Abs 3 StPO) gegen den Ausspruch über die privatrechtlichen Ansprüche gerichtet ist. Liegt eine solche Berufung nicht vor, ist ein Privatbeteiligter zum Gerichtstag nicht vorzuladen, daher auch nicht als Privatbeteiligt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1963

RS OGH 1961/6/8 9Os35/61

Norm: StPO §80StPO §286StPO §352
Rechtssatz: Das ohne vorschriftsmäßige Vorladung des Angeklagten zu dem Gerichtstag gefällte Urteil des OGH ist, wenn dieser Mangel nachträglich hervorkommt, in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen der §§ 352 ff StPO über die Wiederaufnahme des Strafverfahrens (vgl SSt XX/40) aufzuheben. Entscheidungstexte 9 Os 35/61 Entscheidungstext OGH 08.06.196... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.06.1961

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