Entscheidungen zu § 285a Abs. 7StPO StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2009/11/19 13Os67/09s (13Os96/09f)

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, dessen 253 Seiten umfassende Ausfertigung das gesetzliche Gebot zu gedrängter Darstellung der Urteilsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) missachtet, nachdem bereits in der Verhandlung das Beschleunigungsgebot des § 232 Abs 2 StPO ignoriert worden war, wurde Andreas G***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 12 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er - zusammengefasst und soweit für... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.11.2009

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